
Tierversuche tragen wesentlich zum medizinischen und wissenschaftlichen Fortschritt bei. Sie werden in der Grundlagenforschung, der angewandten Forschung sowie bei der Entwicklung von Arzneimitteln und weiteren ärztlichen Behandlungsmethoden eingesetzt. Gesundheitsbehörden in der ganzen Welt verlangen, dass Arzneimittel zunächst auch an Tieren getestet werden, bevor sie beim Menschen zum Einsatz kommen.
Informationen aus Tierexperimenten ermöglichen Rückschlüsse darauf, wie der menschliche Körper auf bestimmte Substanzen reagiert, denn Aufbau und Funktion des Körpers sind bei Menschen und anderen Säugetieren sehr ähnlich. Mit Hilfe von Tierversuchen können zwar nicht alle Fragen beantwortet werden. Sie tragen aber dazu bei, dass Risiken für den Menschen kalkulierbar werden.
In Tierversuchen wurden beispielsweise Antibiotika, Bluttransfusionen, Dialysetechniken und Organtransplantationen, aber auch Impfungen, Chemotherapien, Bypass-Operationen und künstliche Gelenke erprobt, bevor sie am Menschen angewandt wurden.
Die Anforderungen an die Durchführung von Tierexperimenten sind in Deutschland durch das Tierschutzgesetz streng geregelt. Bevor ein Tierversuch durchgeführt werden kann, muss er von der jeweiligen Landesbehörde genehmigt werden. Hierfür sind die wissenschaftliche Begründung und die ethische Vertretbarkeit darzulegen. Experimente an Tieren müssen nach dem Tierschutzgesetz grundsätzlich schmerzfrei durchgeführt werden. Zudem werden die gesetzlichen Vorgaben zu den Haltungsbedingungen sowie zur Betreuung von einem Tierschutzbeauftragten und der Veterinärbehörde regelmäßig überprüft.