Infothek » FAQ

Frequently asked questions

Alles anzeigen / Alles verbergen

fold faq

In welchen Bereichen werden Tierexperimente durchgeführt?

Tierexperimente werden in vielen Bereichen der Grundlagen- und der angewandten wissenschaftlichen und medizinischen Forschung durchgeführt. Die Ergebnisse, die in diesen Versuchen gewonnen werden, dienen dazu, neue und grundlegende wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen, neue Diagnose- und Behandlungsmethoden für die Medizin zu entwickeln und bestehende Methoden zu verbessern. Das gilt auch für die Entwicklung neuer Operationstechniken und Arzneimittel für die Behandlung von Menschen und Tieren.

Erkenntnisse aus Tierexperimenten tragen außerdem zur Sicherheit von Produkten des täglichen Lebens sowie zum Arbeits- und Verbraucherschutz bei. Dazu zählen Lebensmittel, Pflanzenschutzmittel, Bedarfsgegenstände, Chemikalien und Gefahrstoffe, die auf ihre Sicherheit untersucht werden.

fold faq

Welchen Beitrag leisten Tierversuche zum medizinischen und wissenschaftlichen Fortschritt?

Im vergangenen Jahrhundert haben Tierexperimente bei nahezu jedem größeren medizinischen Fortschritt sowohl für Tiere als auch für Menschen eine entscheidende Rolle gespielt. Hierzu gehören Antibiotika, Bluttransfusionen, Dialyse und Organtransplantationen aber auch Impfungen, Chemotherapien, Bypass-Operationen und künstliche Gelenke.

Nahezu jedes Verfahren zur Prävention, Diagnose, Behandlung, Heilung oder Kontrolle von Krankheit, Schmerz und Leiden basiert letztlich auf Erkenntnissen aus Tierstudien.

fold faq

Welche Gesetze und Vorschriften gibt es für die Durchführung von Tierversuchen?

Im Oktober 2010 hat das Europäische Parlament eine neue Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere veröffentlicht. Mit ihr werden die Regelungen dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand angepasst, um den Schutz von Labortieren in der Europäischen Union zu verbessern. Die Vorgaben müssen von den Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten der Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Dazu ist eine Anpassung der entsprechenden nationalen Vorschriften erforderlich.
In Deutschland gilt derzeit das Tierschutzgesetz von 1972. Darin sind die Anforderungen an die Durchführung von Tierversuchen streng geregelt:

  • Alle Studien an Wirbeltieren, die vom Staat etwa im Rahmen der Arzneimittelgesetze vor-gesehen sind, sind anzeigepflichtig.
  • Für alle anderen Studienvorhaben sind behördliche Genehmigungen erforderlich.
  • Tierversuche sind auf das unerlä̈ssliche Maß zu beschränken. Es dürfen nicht mehr Tiere verwendet werden, als für den verfolgten Zweck notwendig sind. Studien an Wirbeltieren dürfen nur vorgenommen werden, wenn die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden im Hinblick auf den Studienzweck ethisch vertretbar sind.
  • Nur Personen mit einem Hochschulabschluss in Tiermedizin, Medizin oder einer Naturwissenschaft dürfen Tierexperimente durchführen. Tiere aus freier Wildbahn dürfen für Studien nicht verwendet werden. Hunde und Katzen für Studien müssen bereits beim Züchter durch Tätowierungen gekennzeichnet werden. Zucht und Handel von Studientieren sind nur behördlich zugelassenen Einrichtungen erlaubt.
  • Einrichtungen, die Studien an Tieren durchführen, müssen einen Tierschutzbeauftragten benennen. Dieser muss ein Studium in Tiermedizin, Medizin oder Biologie abgeschlossen haben. Der Tierschutzbeauftragte ist gesetzlich dem Schutz und Wohlergehen des Tieres verpflichtet und muss darauf achten, dass alle Tierschutz-Vorschriften eingehalten werden. Er erfüllt seine Aufgaben weisungsfrei, sein Veto kann also von keiner übergeordneten Person aufgehoben werden.
  • Die Veterinärbehörde überwacht regelmäßig die Haltung der Tiere und die Durchführung der Studien in Forschungseinrichtungen. 
fold faq

Wie werden Tierversuche beantragt, genehmigt und kontrolliert?

Bevor ein Tierversuch durchgeführt werden darf, muss diese bei der jeweiligen Landesbehörde beantragt und von dieser genehmigt werden. Hierfür sind die wissenschaftliche Begründung und die ethische Vertretbarkeit darzulegen. Der Leiter des Studienvorhabens und sein Stellvertreter benötigen die erforderliche fachliche Eignung und dürfen in der Vergangenheit nicht gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben. Außerdem müssen die persönlichen und baulichen Voraussetzungen für die Durchführung von Tierexperimenten gegeben sein. Hierzu gehören qualifizierte Tierpfleger, geeignete Tierhaltungsräume und die Ernennung eines Tierschutzbeauftragten.
Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Vorhaben innerhalb von 3 Monaten genehmigt. Die Genehmigung ist jeweils befristet und kann mit Auflagen versehen werden. Bei Verstößen können Bußgelder und Freiheitsstrafen verhängt werden. Ein Verbot der Studien und der Tierhaltung ist ebenfalls möglich.
Die Landesbehörde wird bei der Genehmigung von Tierversuchen von einer Ethikkommission unterstützt. Diese ist heterogen besetzt und besteht aus Mitgliedern mit Fachkenntnissen in Veterinärmedizin, Medizin oder einer naturwissenschaftlichen Fachrichtung sowie aus Mitgliedern von Tierschutzorganisationen. Bei der Beratung genehmigungspflichtiger Tierversuchsanträge werden insbesondere die Unerlässlichkeit und die ethische Vertretbarkeit der beantragten Tierexperimente erörtert.

fold faq

Welche und wie viele Tiere werden in Tierexperimente eingesetzt?

Im Jahr 2009 wurden in Deutschland ca. 2,7 Millionen Labortiere in Studien eingesetzt. Die ü̈berwiegende Mehrheit waren Ratten und Mäuse (85,8 Prozent), gefolgt von Fischen (5,2 Prozent), Vögeln (3,7 Prozent), Kaninchen (2,1 Prozent), Meerschweinchen (1,1 Prozent) und Schweinen (0,5 Prozent). Hunde und Katzen machen einen sehr geringen Teil der Labortiere aus (0,2 Prozent).

Im Zeitraum von 2001 bis 2011 ist die Anzahl der Wirbeltiere, die für die Forschung zu Arzneimitteln und Medizinprodukten eingesetzt wurden, um 11 Prozent gestiegen. Gleichzeitig haben pharmazeutische Unternehmen ihre Forschung und Entwicklung um 55 Prozent erweitert. In Relation zur Anzahl der Entwicklungsprojekte hat sich die Zahl der Versuchstiere also deutlich verringert. 

Mehr als 90 Prozent der Labortiere stammen aus eigener Zucht oder von Spezialzüchtern, die übrigen aus dem amtlich kontrollierten Tierhandel. Tiere aus freier Wildbahn dürfen für Tierversuche nicht eingesetzt werden. Biomedizinische Forscher könnten mit kranken oder verängstigten Tieren keine brauchbaren Ergebnisse erzielen. Daher sind Labortiere mit unbekannter Herkunft für Tierexperimente gänzlich ungeeignet.

fold faq

Können Ergebnisse aus Tierversuchen auf den Menschen übertragen werden?

Aufbau und Funktion des Körpers sind bei Menschen und anderen Säugetieren weitgehend ähnlich. Die Organe Herz, Lunge, Leber und Nieren funktionieren nach denselben Prinzipien. Daher liefern Studien am Tier wichtige Informationen, um Rückschlüsse auf die Reaktion des menschlichen Körpers zuzulassen. Dennoch können Tierversuche nicht alle Fragen beantworten. Niemand kann mit absoluter Sicherheit vorhersagen, wie eine neue Substanz im menschlichen Körper wirken wird. Durch Tierversuche ist es möglich, die Risiken für den Menschen kalkulierbar zu machen. Bei der Bewertung eines Arzneimittels hinsichtlich seiner Unbedenklichkeit sind Tierexperimente daher unentbehrlich.
Durch jahrzehntelange Forschung und Erfahrung hat sich herausgestellt, welche Tierarten und Studienmodelle für welche Fragestellung besonders geeignet sind. Ratten und Mäuse liefern z.B. besonders gute Übertragungswerte für toxische Wirkungen, Schweine eignen sich speziell für Untersuchungen zu Verdauung und Stress und Hunde für Studien zu Nieren und zum Herz- Kreislauf-System.
Es ist davon auszugehen, dass 70 bis 80 Prozent der in Tierversuchen erkannten Wirkungen und Nebenwirkungen von Arzneimitteln auch beim Menschen auftreten. Bei neuen Operationstechniken gibt es sogar eine nahezu hundertprozentige Übertragbarkeit.

fold faq

Mit welchen Schmerzen, Leiden oder Schäden für Tiere sind Tierversuche verbunden?

Bei einem Viertel der Studien ist die Beeinträchtigung der Tiere mit einem typischen Eingriff in der tierärztlichen Praxis vergleichbar. Sie erhalten beispielsweise eine Spritze oder bekommen Blut abgenommen. Weitergehende Eingriffe werden unter Narkose vorgenommen. Für die meisten Studien ist die Schmerzfreiheit der Tiere sehr wichtig, um die Ergebnisse nicht zu verfälschen. Die Wirkung einer Substanz auf das Herz-Kreislauf-System oder das Verhalten lässt sich zum Beispiel nicht aussagekräftig prüfen, wenn das Tier unter Schmerzen leidet.

Bei der Suche nach Wirkstoffen gegen Gelenkentzündungen oder Rheuma sind Schmerzen allerdings nicht zu vermeiden. In diesen Fällen entsprechen die Beeinträchtigungen der Tiere denen, die Menschen erdulden müssen, die an diesen Erkrankungen leiden.

fold faq

Ist es vertretbar, Tieren für Forschungszwecke Schmerzen, Leiden oder Schaden zuzufügen?

Für den Umgang des Menschen mit dem Tier gibt es keine einheitliche, universell gültige Ethik. In unserem Kulturkreis beruht die Ethik auf christlicher Theologie und ordnet das Tier dem Menschen klar unter. Entsprechend darf der Schutz von Tieren nicht zur Einschränkung des Schutzes menschlichen Lebens führen. Gleichzeitig ist es selbstverständlich, dass Tieren kein unnötiges Leid zugefügt wird.

Gesundheitsbehörden in der ganzen Welt verlangen, dass Arzneimittel zunächst an Tieren getestet werden, bevor sie beim Menschen zum Einsatz kommen. Tierversuche dienen nachweislich dem Überleben von Menschen und Tieren. Der Einsatz von Labortieren in der biomedizinischen Forschung ist keine unnötige Quälerei. Wissenschaftler in der biomedizinischen Forschung sind sich ihrer Verantwortung gegenüber Labortieren durchaus bewusst. Tierversuche müssen nach dem Tierschutzgesetz grundsätzlich schmerzfrei durchgeführt werden. Außerdem ist es gesetzlich vorgegeben, dass Labortiere artgerecht untergebracht, ernährt und gepflegt werden.

fold faq

Ist es möglich, Labortiere artgerecht zu halten?

Ja, die artgerechte Haltung von Labortieren ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Die Vorschriften legen nicht nur Raumgröße, -temperatur, -belüftung und -beleuchtung sondern auch Geräuschbelastung, Käfiggröße sowie Einzel- oder Gruppenhaltung fest. Zu den gesetzlichen Vorgaben gehören auch die ständige Betreuung der Tiere durch Fachpersonal, die Überwachung der Haltungsbedingungen durch einen Tierschutzbeauftragten und regelmäßige Kontrollen der Veterinärbehörde. Eine artgerechte Haltung ist auch aus praktischen Gründen im Interesse der Wissenschaftler. Nur Studien an Tieren, die optimal gepflegt werden und auch unter Studienbedingungen möglichst stressfrei bleiben, liefern aussagekräftige Ergebnisse.
Viele Wissenschaftler berücksichtigen bei der Tierhaltung zusätzlich auch sogenannte Enrichment-Maßnahmen. Hierzu gehört, dass die Tiere in einer sozial, sensorisch und psychologisch anregenden oder auch beruhigenden Umgebung leben. Ratten und Mäuse bekommen z.B. ein Häuschen aus rot getöntem Plexiglas in den Käfig gestellt, damit sie Schutz suchen können. Für manche Vögel haben sich Spiegel und kleine bunte Objekte bewährt.

fold faq

Können Tierversuche durch Alternativmethoden ersetzt werden?

Wissenschaftler sind gesetzlich dazu verpflichtet, wo immer möglich, Tierversuche durch Ersatz- und Ergänzungsmethoden (sog. Alternativmethoden) zu ersetzen. Zu den Alternativmethoden gehören Zellkulturen, Computersimulationen, mathematische Modelle und der Einsatz von isolierten Tierorganen. Durch ihren Einsatz konnte die Anzahl an Labortieren bereits deutlich reduziert werden. Sie können Tierversuche aber nur in speziellen Bereichen ersetzen oder ergänzen. Wie sich z.B. ein Arzneimittel im Körper verteilt und auf die Organsysteme wirkt, wie lange es im Körper verweilt und verstoffwechselt wird oder welche unerwünschten Wirkungen möglich sind – diese Fragen müssen auch am lebenden Organismus untersucht werden.

Die Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierstudien (SET) setzt sich für die Verbesserung, Verringerung und Vermeidung von Tierversuchen ein. In Zusammenarbeit mit Vertretern von Industrie, Wissenschaft, Tierschutzorganisationen und und Behörden fördert die SET sogenannte alternative 3R-Methoden:

Das 3R-Prinzip steht für:

  • Replacement (Ersatz von Tierversuchen durch andere Methoden)
  • Reduction (Verringerung der Anzahl notwendiger Tierversuche und verwendeter Studientiere)
  • Refinement (Verfeinerung und Verbesserung der Studienabläufe

Für die Anerkennung als Ersatz- oder Ergänzungsmethode muss ein Verfahren in seiner Aussagekraft den vorhandenen, gesetzlich vorgeschriebenen Methoden entsprechen.