
15,4 Prozent der Tierversuche werden auf der Basis gesetzlicher Vorschriften durchgeführt. Sie sind vorgeschrieben
Bevor eine Tierstudie durchgeführt werden kann, muss diese bei der jeweiligen Landesbehörde beantragt und genehmigt werden. Hierfür sind der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und die ethische Vertretbarkeit darzulegen. Aus diesen Begründungen muss hervorgehen, dass die beantragten Tierversuche unverzichtbar sind: Das heißt, ihr Zweck kann nicht anders erreicht werden, und das Versuchsergebnis ist noch nicht bekannt. Außerdem müssen die Tierversuche vertretbar sein: Das heißt, die Schmerzen, Leiden und Schäden, denen die Versuchstiere ausgesetzt sind, müssen gegen den Erkenntnisgewinn abgewogen werden.
Verboten sind Tierversuche zur Entwicklung oder Erprobung von Waffen, Munition und dazugehörigem Gerät sowie zur Entwicklung von Tabakerzeugnissen, Waschmitteln und Kosmetika. Dieses Verbot gilt allerdings nicht ohne Einschränkungen. So ist es nicht verboten, Tierversuche durchzuführen, um die Folgen und die Auswirkungen, von Waffen, Tabak, Waschmitteln und Kosmetika zu untersuchen.