
Tierversuche sind nie Selbstzweck. Sie werden durchgeführt, weil ein wissenschaftliches Problem existiert. Aus diesem Problem ergibt sich eine Fragestellung, die der Wissenschaftler zunächst mit Hilfe der bestehenden Literatur zu klären versucht. Die Literatur liefert ihm unter anderem Informationen, ob sich die Frage, die er beantworten möchte, mit einer Simulation, einem In-vitro-Verfahren, mit Hilfe von isolierten Organen oder durch In-vivo-Verfahren, also Tierversuche, beantworten lässt. Ist ein Tierversuch nötig, um die Frage zu beantworten, muss der Wissenschaftler ethisch abwägen: Rechtfertigt der mögliche Nutzen für den Patienten einen Tierversuch? Fällt die Entscheidung für den Tierversuch, entwickelt er den Versuchsansatz, den Ablauf, sucht die Tierart und die Methode aus. Dabei berät ihn der Tierschutzbeauftragte und Versuchstierkundler seiner Forschungseinrichtung. Sie entwickeln gemeinsam mit dem Wissenschaftler den Versuchsantrag, der bei der zuständigen Landesbehörde zur Genehmigung eingereicht wird.
Die Landesbehörde wird bei der Genehmigung von Tierstudien von einer Beratungskommission, der so genannten §15-Kommission unterstützt. Diese ist heterogen besetzt und besteht aus Mitgliedern mit Fachkenntnissen in Veterinärmedizin, Medizin oder einer naturwissenschaftlichen Fachrichtung sowie aus Mitgliedern von Tierschutzorganisationen. Bei der Beratung genehmigungspflichtiger Tierstudienanträge werden insbesondere die Unerlässlichkeit und die ethische Vertretbarkeit der beantragten Tierstudien erörtert.