Ethik & Recht

Ethik & Recht

Tierversuche dürfen nach dem deutschen Tierschutzgesetz nur durchgeführt werden, wenn sie unerlässlich sind für die Vorbeugung, Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder körperlichen Beschwerden. Damit ist rechtlich klar vorgegeben, dass jedem Tierexperiment ethische Erwägungen vorangehen müssen. Die Frage, ob der mögliche Nutzen für den Patienten einen Tierversuch rechtfertigt, ist von jedem Wissenschaftler vor jedem Versuch zu beantworten. Dabei wird auf verschiedene ethische Grundprinzipien zurückgegriffen.

Alle Tierversuche durchlaufen ein Genehmigungsverfahren. Die rechtlichen Grundlagen werden immer wieder dem wissenschaftlichen Kenntnisstand angepasst.  Neben dem deutschen Tierschutzgesetz ist der Schutz des Tieres auch im  Grundgesetz verankert. Seit 2010 gibt es eine europäische Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere.